Warnung bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz
Es sollte ein Warnsystem eingestellt werden können, sobald die Arbeitszeiten nicht mehr mit dem Arbeitszeitgesetz konform sind.
Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet 11 Stunden, darf aber maximal 10 Std. arbeiten und das auch nur wenn er das max. 6 Monate im Jahr tut, dann soll irgendwo eine Warnung erstellt werden z.B. Im Stundenzettel in einer Spalte „Achtung Arbeitszeitgesetz Überschritten“
Es sollte auf folgende Anforderungen aufmerksam gemacht werden:
1 Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
• § 3 des ArbZG besagt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
• § 4 des ArbZG besagt, dass die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von:
o 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden insgesamt zu unterbrechen (interne Regelung).
o Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
o Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
• § 5 Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.