ST DD
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464 Stimmen
Die Umsetzbarkeit einer eingeschränkten “Undo”-Funktion wird aufgrund der neu geschaffenen technischen Möglichkeiten in der V6 z.Zt. geprüft.
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38 Stimmen
Dies ist für die Version 6.2 im Zusammenhang mit einer neu überarbeiteten App vorgesehen.
ST DD unterstützt diese Idee ·
Meine Meinung:
Das Löschen einer Position und wieder rückgängig machen (z.B. im Angebot und Auftrag + Rechnung) um eine falsch gelöschte Position oder Textbaustein ist: "kein kaufmännischer Eingriff". (gebuchte Rechnung löschen schon eher ...)