Zum Inhalt springen

anonym

My feedback

2 gefundene Ergebnisse

  1. 33 Stimmen
    Abstimmen

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Sie haben noch zur Verfügung! (?) (Ansicht…)
    How important is this to you?

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    anonym unterstützt diese Idee  · 
  2. 4 Stimmen
    Abstimmen

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Sie haben noch zur Verfügung! (?) (Ansicht…)
    How important is this to you?

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
    anonym kommentierte  · 

    Bitte! Bitte!

    Handwerker sind verpflichtet ein Datum oder einen Leistungs-Zeitraum auf den Rechnungen anzugeben!

    Eine andere Software erlaubt keinen Druck ohne diese Angabe! Sehr sinnvoll ;)

    Bitte unbedingt ändern, das würde helfen Fehler zu vermeiden und Arbeit zu sparen ;)

    Auszug aus dem Gesetzestext folgt!

    Weiterhin müssen Sie in der Rechnung den Zeitpunkt nen-nen, an dem Sie Ihre Leistung erbracht haben. Dabei ge-nügt die Angabe des Monats, in dem die Leistung ausge-führt worden ist. Der Zeitpunkt der Leistung ist bei Liefe-rungen der Tag der Warenlieferung und bei sonstigen Leis-tungen wie z. B. Handwerkerleistungen der Tag der Vollen-dung.
    Erstellen Sie Ihre Rechnung noch am Tag Ihrer Leistung, genügt der Hinweis: „Leistungsdatum entspricht Rech-nungsdatum“. Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann nicht durch die Beifügung des Lieferscheins ersetzt wer-den; allerdings genügt der ausdrückliche Verweis in der Rechnung auf den Lieferschein, wenn sich aus dem Liefer-schein das Lieferdatum ergibt.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

Feedback- und Wissensdatenbank