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anonym

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    anonym kommentierte  · 

    Bitte! Bitte!

    Handwerker sind verpflichtet ein Datum oder einen Leistungs-Zeitraum auf den Rechnungen anzugeben!

    Eine andere Software erlaubt keinen Druck ohne diese Angabe! Sehr sinnvoll ;)

    Bitte unbedingt ändern, das würde helfen Fehler zu vermeiden und Arbeit zu sparen ;)

    Auszug aus dem Gesetzestext folgt!

    Weiterhin müssen Sie in der Rechnung den Zeitpunkt nen-nen, an dem Sie Ihre Leistung erbracht haben. Dabei ge-nügt die Angabe des Monats, in dem die Leistung ausge-führt worden ist. Der Zeitpunkt der Leistung ist bei Liefe-rungen der Tag der Warenlieferung und bei sonstigen Leis-tungen wie z. B. Handwerkerleistungen der Tag der Vollen-dung.
    Erstellen Sie Ihre Rechnung noch am Tag Ihrer Leistung, genügt der Hinweis: „Leistungsdatum entspricht Rech-nungsdatum“. Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann nicht durch die Beifügung des Lieferscheins ersetzt wer-den; allerdings genügt der ausdrückliche Verweis in der Rechnung auf den Lieferschein, wenn sich aus dem Liefer-schein das Lieferdatum ergibt.

    anonym unterstützt diese Idee  · 

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