Handwerker sind verpflichtet ein Datum oder einen Leistungs-Zeitraum auf den Rechnungen anzugeben!
Eine andere Software erlaubt keinen Druck ohne diese Angabe! Sehr sinnvoll ;)
Bitte unbedingt ändern, das würde helfen Fehler zu vermeiden und Arbeit zu sparen ;)
Auszug aus dem Gesetzestext folgt!
Weiterhin müssen Sie in der Rechnung den Zeitpunkt nen-nen, an dem Sie Ihre Leistung erbracht haben. Dabei ge-nügt die Angabe des Monats, in dem die Leistung ausge-führt worden ist. Der Zeitpunkt der Leistung ist bei Liefe-rungen der Tag der Warenlieferung und bei sonstigen Leis-tungen wie z. B. Handwerkerleistungen der Tag der Vollen-dung.
Erstellen Sie Ihre Rechnung noch am Tag Ihrer Leistung, genügt der Hinweis: „Leistungsdatum entspricht Rech-nungsdatum“. Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann nicht durch die Beifügung des Lieferscheins ersetzt wer-den; allerdings genügt der ausdrückliche Verweis in der Rechnung auf den Lieferschein, wenn sich aus dem Liefer-schein das Lieferdatum ergibt.
Bitte! Bitte!
Handwerker sind verpflichtet ein Datum oder einen Leistungs-Zeitraum auf den Rechnungen anzugeben!
Eine andere Software erlaubt keinen Druck ohne diese Angabe! Sehr sinnvoll ;)
Bitte unbedingt ändern, das würde helfen Fehler zu vermeiden und Arbeit zu sparen ;)
Auszug aus dem Gesetzestext folgt!
Weiterhin müssen Sie in der Rechnung den Zeitpunkt nen-nen, an dem Sie Ihre Leistung erbracht haben. Dabei ge-nügt die Angabe des Monats, in dem die Leistung ausge-führt worden ist. Der Zeitpunkt der Leistung ist bei Liefe-rungen der Tag der Warenlieferung und bei sonstigen Leis-tungen wie z. B. Handwerkerleistungen der Tag der Vollen-dung.
Erstellen Sie Ihre Rechnung noch am Tag Ihrer Leistung, genügt der Hinweis: „Leistungsdatum entspricht Rech-nungsdatum“. Die Angabe des Leistungszeitpunkts kann nicht durch die Beifügung des Lieferscheins ersetzt wer-den; allerdings genügt der ausdrückliche Verweis in der Rechnung auf den Lieferschein, wenn sich aus dem Liefer-schein das Lieferdatum ergibt.