Isaev
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Der Zwischenschritt über die Auftragsbestätigung ist aber auch keine Lösung!
in der Praxis hat man im Angebot häufig mehrere Alternativpos.
Dann wird mit dem AG abgeklärt was er denn nun letztlich beauftragen will.
Folglich wird das Angebot in einen Auftragsbestätigung umgewandelt und dort wird dann der tatsächliche Kundenwunsch dokumentiert.
Sinnvoller Weise werden nun die Teilrechnungen aus der AB erzeugt.
Fallen zusätzliche Arbeiten an, darf sich die AB NICHT ändern! !!
Sinnvoll wäre eine interne Hilfsdatei die die Zusatzpos. sammelt und in den Folgerechnungen aktiviert. Die Vorherigen Dokumente, egal ob ANG oder AUFTR.
Dürfen niemals verändert werden, da sie die Grundlage für den Kundenauftrag darstellen. Auch bei Rechtsstreitigkeiten würde man übel darstehen, wenn der Kunde ein Dokument vorlegt, dass nicht mit meinem übereinstimmt.