Rechnungen wieder erneut ausdrucken
Hallo,
auch in der neuen smarthandwerk pro ist es leider nicht mehr möglich gedruckte Rechnungen im nachhinein zu ändern ( Adresse oder Betreff ect.) und nochmal mit der gleichen Nummer zu drucken.
Bei allen anderen Herstellern ist das möglich nur Ihr löst das so kompliziert mit Rechnung stornieren und eine neue Rechnung mit neuer Nummer zu schreiben.
Die anderen Hersteller (KWP, Streit, Hausmann&Wynen) lösen das alle im Hintergrund mit dem protokolieren das hier was geändert wurde und das ist ebenfalls Steuerkonform.
Ich bitte das hier noch einmal zu überdenken da es eine ebenfalls Steuerkonforme andere Lösung gibt die eleganter ist. Der Weg mit dem Vorabausdruck ist für einfach zu kompliziert und umständlich und Zeitaufwendig.
Eure Aussage das darf nicht mehr sein stimmt so nicht. Es darf schon sein, aber es muss im Hintergrund protokoliert werden.
MFG
Vielen Dank für das Feedback zum erneuten Ausdrucken der Rechnung.
Es ist nachvollziehbar, dass es im Alltag umständlich ist, eine Stornorechnung und eine neue Rechnung zu erstellen.
Den Hinweis von joe nehme ich gerne auf und gebe diesen an die Entwicklung weiter, damit geprüft werden kann, ob es auch in SHP eine Lösung gibt.
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Matthias
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Wir schließen uns dieser Einschätzung voll und ganz an. 70% unserer Kunden haben bestätigt, dass der Prozess mittlerweile erheblich umständlicher geworden ist: Zunächst muss ein Vorabentwurf gedruckt und dem Kunden zugesandt werden, woraufhin auf die Rückmeldung gewartet werden muss, bevor die Rechnung erstellt werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Habakuk
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Wir haben das auch schon xmal angesprochen; nutzen zur Zeit noch eine etwas ältere Smart-Handwerk-software ohne das "Rechnungs" Update; Ende des Jahres ist bktl. Schluss und man muss wechseln. Dann ist eine nachträgl. Rechnungsänderung wohl nur noch mit Riesentheater möglich; Handwerker stehen eben unter Generalverdacht, CumEx und Wirecard - egal
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Pabian
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Das ist teilweise richtig.
Die reine Protokollierung "da wurde etwas geändert" reicht aber nicht.
Damit das GoBD konform funktionieren würde, müsste eine Versionierung der Dokumente eingeführt werden. Sonst kann jeder mit den Rechnungen wieder Schindluder treiben wie er lustig ist und nur im Protokollkommentar hinterlegen "Tippfehler".
Das wäre so nicht mehr GoBD-Konform.Die Datev (DAS Steuerprogramm für Steuerberater schlechthin in DE) schreibt auch Buchungssätze fest und dann ist ende Gelände. Da kann man auch nix mehr rückgängig machen, wenn diese festgeschrieben wurden.
Wenn dies umgesetzt werden würde, würde der Aufwand so groß sein, dass kurzfristig sich am Status Quo nichts ändern wird. Da kann man dann gerne mal mind. 1 Jahr einplanen für ne Umsetzung, wenn eine Versionierung eingeführt würde in der Software.
Ich begrüße zwar, den vorschlag das so wie vorgeschlagen zu ändern. Jedoch muss man sich dann bewusst sein, dass die Kunden darauf trotzdem länger warten müssen und man nach 3 Monaten noch keine Ergebnisse erwarten braucht.
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Andrej Korolev
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Ich kan mich joe nur anschließen. Gerade wenn man für größere Wohnbaugesellschaften arbeitet kommen fehler vor die korrigiert werden müssen. Das derzeitige System ist wirklich schlimm
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joe
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Hallo,
ich bitte das dringendst zu prüfen.
Bei einfachen Rechnung ist das schlimm.
Zuerst Vorabentwurf drucken, das dem Kunden schicken, warten bis Rückantwort kommt, dann Rechnung drucken, dem Kunden wieder schicken und dann wieder warten bis das Geld kommt.
Wenn alles ok ist verlängert sich der Prozess extremst bis dann mal das Geld kommt vom Kunden. Wenn man gleich die Rechnung im orginal ausdruckt und sich doch dann was ändert hat man 30 Stornorechnungen wegen Kleinigkeiten.Danke für das feedback schon einmal.
Bitte am lauffendem halten diesbezüglich.Ich werde dann defintiv wechseln wenn das so bleibt.
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Simon_Pickl
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Das wäre auch für mich ein ganz wichtiger Punkt.
Ich habe schon ca. 30 Stornorechnungen seit August.
Es müssen ständig Texte und Anschriften auf Kundenwunsch abgeändert werden.