Schlussrechnung, Skonto auf kompletten Auftrag
Von mehreren Kunden kam folgende Anfrage:
"Wie steuere ich es an, dass in der Schlussrechnung der Skontobetrag von der Gesamtsumme des Auftrages gezogen wird?
Im Beispiel (s. Anlage) von den 70.000 € und nicht von der Restsumme 34.300 €"
Es soll also bei den Abschlagsrechnungen kein Skonto gezogen werden, dafür aber für den kompletten Auftrag bei der Schlussrechnung.
MfG
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Frank Neubauer kommentierte
Bei einer Teilrechnung die Bezahlt ist, darf man nicht hinterher ein Skonto gewähren.
Skonto hat ein anderes Konto wie eine Minderung, oder Bauwasser, oder Baustrom, oder RabattSkonto ist ein Anreiz für einen Kunden um eine Forderung schnellstmöglich bzw. einer Frist auszugleichen. Skonto hängt immer mit einer bestimmten Zahlung zusammen.
Sie wollen aber einen zusätzlichen Rabatt auf eine Auftragssumme in einer Schlussrechnung geben. Und da müssen Sie so verfahren wie ich es unten beschrieben habe bzw. es testen.
Ihr Steuerberater kann Ihnen bestimmt die Unterschiede ganz genau erklären.
Ich kann Ihnen nur sagen, daß es buchungstechnisch einen Unterschied macht, ob Sie Skonto, Minderung oder Rabatt geben. -
Jürgen Hilbert kommentierte
Hallo Herr Neubauer,
können Sie Ihren Kommentar „Gar nicht, da es buchhalterisch falsch ist“ bitte näher definieren?MfG
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Frank Neubauer kommentierte
Hallo,
um es plump zu sagen: Gar nicht, da es buchhalterisch falsch ist.
Was Sie aber bestimmt tun können ist - bitte testen:
Geben Sie in der Zwischensumme einen Rabatt auf die 70000€ und in der Restsumme evtl. noch Skonto.