Verzugszinsen
Die Verzugszinsen sollten nach dem Ausdruck der Mahnung erstmal so stehen bleiben und nicht pro Tag weiter gerechnet werden.
Ansonsten stimmt der Betrag nicht mehr mit dem offenen Betrag in der OP Verwaltung überein. Und man muss das Bezahldatum oben ändern. Das kann ja nicht Sinn der Sache sein. Später findet man die Zahlung auf dem Kontoauszug nicht richtig wieder weil das Datum nicht stimmt.
Und der Kunde bezahlt logischerweise nur den Betrag der auf der letzten Mahnung steht.
Falls die Rechnung immer noch nicht überwiesen wurde,werden die Verzugszinesn bei der nächsten Mahnung ja eh wieder neu berechnet.
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Kötteritzsch kommentierte
Man könnte einfach die händische Eingabe in dem Zahlungsfeld der Verzugszinsen ermöglichen, dann wäre das Problem gelöst!
Der jetzige Vorgang ist mit erheblichem Aufwand für Buchhaltung uns Steuerbüro verbunden!