Inventurliste für vergangene Jahre sollen nicht überschrieben werden
Die Inventur wird für jedes vergangene Jahr überschrieben. Da dies wichtige Unterlagen/Werte für den Steuerprüfer sind und dieser die Unterlagen auch von mehreren Jahren in der Vergangenheit benötigt, wäre es sinnvoll, dass diese Inventuren nicht überschrieben werden.
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