Mehr- Mindermengenwarnung in Teilrechnungen (nach VOB)
Nach VOB muss der Auftragnehmer den Auftraggeber bei erkennbaren Abweichungen der noch zu erwarten Mengen zu den im Auftrag angegebenen Mengen warnen.
D.h. der AN muss feststellen können, welche Mengen in den einzelnen Teilrechnungen bisher abgerechnet wurden.
Wenn da in einzelnen Pos. schon vor Abschluss der Arbeiten 90 % erreicht wurde. muss der AN den AG darauf hinweisen.
Tut er das nicht, kann es sein, das der AG die Mehrmengen nicht bezahlen muss.
Wir brauchen deshalb dringend eine Möglichkeit festzustellen, welche Pos. inzwischen 90 % der Auftragsmenge erreicht haben.
Das könnte eine Liste sein oder eine Anzeige am Bildschirm
Da das sicher auch andere betrifft, wäre eine baldige Umsetzung in Version 6 schon sehr schön.