Strono-Rechnungen für Teil-und Abschlagsrechungen
Wenn eine Teil- oder Abschlagsrechung aufgehoben werden soll, sollte es möglich sein diese mit Umwandeln in... die eine Strono-RG umzuwandeln. Dieser Strono sollte dann in den Gesamtvorgang einfließen und im Abschlussblock der komluierten Rechungen (besonderes Schlussrechnung) auftauchen.
4
Stimmen
Mit der Version 6.9 können kum. Rechnungen storniert werden.
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H.Nielandt kommentierte
Ja, das wäre auch im Sinne der Nachvollziehbarkeit (Paragr. 145 AO) unbedingt nötig.
H.Nielandt