GoBD und Abgabenverordnung
Lt. GoBD müssen Änderungen in steuerrelevanten Dokumenten nachvollziehbar sein. Rechnungen u. Gutschriften ... Und deren Änderungen werden ja als csv Datei gespeichert , aber die sind änderbar, also nicht revisionssicher! Ist das Problem bekannt und wenn ja, wird da etwas gemacht?.

Mit der Implemtierung der IDEA Schnittstelle wurden die CSV Dateien entfernt. Zudem haben Sie jetzt auch die Möglichkeit das Modul DMS Connect zu nutzen. Hier werden alle Dokumente mit Revisoin abgelegt.
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Calle kommentierte
Außerdem dürften sich wohl auch Originaldokumente wie z.B. Auftragsbestätigungen nicht ändern. Das ist zur Zeit aber u.a. bei Erfassung neuer Pos. In Teilrechnungen aber der Fall.