Offene Zahlungen von Abschlagszahlungen beim Erstellen der Schlussrechnung umlegen
Unsere Kunden zahlen Abschlagszahlungen so gut wie nie voll aus. Sobald die Schlussrechnung erstellt wird wollen die Kunden nur noch über die Schlussrechnung mit dem restlich offenen Betrag angemahnt werden. Gibt es eine Möglichkeit die offenen Zahlungen der Abschlagszahlungen auf die Schlussrechnung direkt mit umzulegen, wie es bei der Schlussrechnung im Nettoverfahren bei den zu zahlenden Beträgen auch angezeigt wird?
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