Rechnungsdatum
Leider ist es seit einiger Zeit möglich das Rechnungsdatum (nicht Leistungsdatum) zu ändern! Das ist ganz schlecht und steuerlich auch nicht richtig, denn man kann keine Rechnungen mehr löschen und die Reihenfolge muss für das Finanzamt auch eingehalten werden, aber man kann das Datum ändern. Wie soll dann die Reihenfolge mit Datum und Rechnungsnummern eingehalten werden. Das führt leider nur zu Problemen, denn wenn man nochmals in die Rechnung rein geht, um etwas nachzusehen oder nochmals zu drucken, kann man versehentlich ganz leicht das Rechnungsdatum ändern, was einfach falsch ist, weil ja schon eine Rechnungsnummer zu diesem Datum vergeben ist. Früher war das auch nicht möglich. Lieber wieder die Möglichkeit lassen, dass man Rechnungen löschen kann oder eine Rechnungsnummern für einen anderen Kunden verwenden kann. Das bringt viel Erleichterung, denn ansonsten muss man immer wegen Kleinigkeiten Stornorechnungen erstellen.
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Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir verstehen Ihre Bedenken bezüglich der Änderbarkeit des Rechnungsdatums auch im Hinblick auf die steuerliche Korrektheit und die Einhaltung der Reihenfolge von Rechnungsnummern.
Die gute Nachricht: Das Problem ist bereits behoben. Sobald eine Rechnung festgeschrieben ist, kann das Rechnungsdatum nicht mehr verändert werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Reihenfolge und Unveränderbarkeit der Rechnungen eingehalten wird.