-
M. Scholz kommentierte
Hier der Text von Ulrich:
Nach den Vorschriften der EU-DSGVO müssen von Kunden, mit denen seit 10 Jahren und länger keine geschäftlichen Kontakte mehr bestanden haben, alle Daten gelöscht werden.
In einem Chat mit der Überschrift „Löschungen Datenschutz“ vom 08.06.2018 wurde angefragt, ob das Löschen dieser Daten in Zukunft im Programm möglich sein wird.
In der Antwort mit dem Hinweis „Fertiggestellt“ teilte Herr Steven Lewis am 18.02.2019 mit, das ab der Version 6.4 das Löschen einer Adresse möglich sein soll, wenn keine aufbewahrungspflichtigen Dokumente mehr vorliegen.
Das trifft nicht den Kern des Problems. Es muss nicht nur die Adresse des Kunden gelöscht werden, sondern alle Dokumente, die in Verbindung mit diesem Kunden stehen.
Es gibt keine rechtliche Regelung, sowohl steuer- als auch handelsrechtlich, die dieser Funktion entgegensteht, da alle Dokumente, die in der Software erstellt und gespeichert werden, eine maximale Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren haben.
Im Übrigen ist es dem Unternehmer gestattet, alle Dokumente nach maximal 10 Jahren zu vernichten bzw. zu löschen. Dies ist gängige Praxis in Unternehmen, um den Umfang bei Steuerprüfungen so gering wie möglich und zulässig zu halten.
Auch werden Dokumente von Kunden, deren Daten schon gelöscht wurden, weiterhin im Programm gespeichert. Auch hier muss es die Möglichkeit geben, diese zu löschen.
Was in der aktuellen Version von TopKontor fehlt, ist die Möglichkeit, alte Dokumente zu löschen.
Benötigt werden Funktionen, alle gespeicherten Rechnungen, Aufträge, Angebote in einer Übersicht darzustellen und alle Dokumente älter 10 Jahre zu löschen.