Abschlagsrechnung auch für Privatkunden ermöglichen
Abschlag-, Teil- und Schlussrechnungen sind derzeit nur im Nettobereich möglich. Wenn man für einen Privatkunden arbeitet muss man nach Preisangabenverordnung Bruttopreise ausweisen. Macht man dies, ist die Möglichkeit der Abschlag-, Teil- und Schlussrechnungen nicht mehr gegeben. Das sollte umgesetzt werden, da ja viele Handwerker auch für Privatleute arbeiten und dort nicht die Möglichkeit haben, rechtlich korrekt zu arbeiten. Schließlich kann ein Ordnungswiedrigkeisgeld in Höhe bis zu 25000 € auferlegt werden wenn die Preise nicht ordnungsgemäß ausgewiesen werden.
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Jürgen Beck
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