Dokumentenbezug beim Auslagern sollte wahlweise nicht berücksichtigt werden
Wenn man ein Dokument für einen anderen Mandanten auslagert wird leider der Bezug zu weiteren Dokumenten gespeichert und in den anderen Mandanten übernommen.
So kann z. Bsp. ein Angebot welches in Mandant 1 abgerechnet wurde, die Texte aber in Mandant 2 gebraucht wird zwar durch aus-/einlagern übernommen und bearbeitet und mit neuer Nummer abgespeichert werden, das "alte" Dokument aber nicht gelöscht werden weil es einen angeblichen Bezug zu Teilrechnungen gibt.
Perfekt wäre, wenn man beim Auslagern gefragt wird ob der Bezug beibehalten werden soll.
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