Teilrechungen für Aufträge im Bruttoverfahren
Bei Aufträgen im Bruttoverfahren sind keine Teilrechnungen möglich (nicht auswählbar).
Wird der Auftrag in Nettoverfahren umgewandelt, eine Teilrechnung erzeugt kann dies nicht in
Bruttorechnung umgewandelt werden .
Ich empfinde den Sachverhalt als Mangel.
Sehr geehrter Anwender, eine Umstellung von Netto- auf Bruttoverfahren ist zu jeder Zeit über die Dokumenteinstellungen | Register “Zusätzlich” möglich. Hiervon ausgenommen, der Auftrag wurde im Anzahlungsverfahrenb erstellt, dann ist die Funktion bei der Erstellung der 1. Teilrechnung nicht mehr änderbar.
Mit freundlichen Grüßen
Steven Lewis
-
anonym kommentierte
Das verstehe ich nicht. Unsere Kunden arbeiten fast nur im Bruttoverfahren und schreiben da immer kmulierter Teil- und abschlagsrechnungen.
Oder habe ich da was falsch gelesen ??