Die Länge der Adressfelder ist zu klein.
laut § 14 USTG muss eine Rechnung den kompletten Names des Empfängers enthalten.
Das ist mit TK in einigen Fällen nicht möglich, weil die Eingebfelder zu kurz sind. Viele Firmen geben sich heute zugegebener Maße merkwürdige Name wie :
Lufthansa-Facilitymanagement GmbH & Co KG
Wenn dann die anderen beiden Zeilen auch noch belegt werden müssen, ist eine korrekte Adresseingabe nicht mehr möglich und die Rechnung kommt zurück, weil der Empfänger nach § 14 ebenfalls verpflichtet ist, die korrekte Schreibweise des Namens zu überprüfen.
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anonym kommentierte
Hier mal ein Hinweis auf die Wichtigkeit dieser Sache:
Eine notwendige Mindestangabe in Rechnungen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 - 9 UStG ist unter anderem der vollständige Name einschließlich Rechtsform und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, der Ort der Handelsniederlassung bzw. Ort der Geschäftsleitung.
Der Firmenname muss wie im Handelsregister angegeben sein (Registernummer, unter der das leistende Unternehmen eingetragen ist). "Probleme mit der korrekten Rechnungsanschrift treten häufig auf, ohne dass sie von den verantwortlichen Mitarbeitern bemerkt werden. Erst wenn es zu Rückfragen durch die Betriebsprüfung kommt, werden die Rechnungspflichtangaben wieder bedeutungsvoll. Doch dann kann es durch die Ankündigung des Betriebsprüfers, den Vorsteuerabzug zu versagen, zu spät sein.
Gerade wenn es um unterschiedliche Unternehmen geht, ist es entscheidend, ob die MA GmbH oder die MA GmbH & Co. KG der Rechnungsempfänger ist. Der Name und die Adresse des Vertragspartners (Rechnungsempfänger) muss vollständig angegeben werden", so Steuerberaterin Bettina M. Rau.Das bedeutet, dass man nicht einfach sinnvoll abkürzen kann, weil BS meint, das das Feld so schon passen wird.
MfG. T.Zelk -
leonid kommentierte
Anscheinend haben nicht so viele Anwender das Problem, dass Kudanadressen so lang sind. Das ist auch bei 98% unserer Kunden so.
Aber die Anwender die nun mal davon betroffen sind, haben ein echtes Problem.
Ich hoffe deshalb im Sinne dieser Anwender, dass man bei BS Änderungen nicht nur nach der Anzahl der Stimmen, sondern auch nach der Relevanz des Problems geht.
MfG Nielandt