Unsere Kunden möchten, dass die Schlussrechnung dem Basisdolument entspricht!
Mengen werden aus dem Basisdokument dann nicht korrekt in die Schlussrechnung übergeben, wenn Positionen zuvor in einer Teilrechnung bereits mit einer größeren Menge berechnet wurden. Dazu ein einfaches Beispiel:
Auftrag über Lieferung und Montage von:
Pos. 1 4 Stück Lampen gelb je 50,00 € = 200,00 €
Pos. 2 6 Stück Lampen rot je 50.00 € = 300,00 €
Pos. 3 5 Stück Lampen grün je 50,00 € = 250,00 €
Also insgesamt 15 Lampen zum Gesamtpreis von 750,00 €
In der 1. Teilrechnung werden die Pos. 1 und 2 berechnet:
Pos 1 4 Stück Lampen gelb je 50,00 € = 200,00 €
Pos. 2 6 Stück Lampen rot je 50.00 € = 300,00 €
Gesamtnettobetrag 500,00 €
Später kommt vom Bauherrn ein Änderungswunsch: Es sollen von jeder Position 5 Stück geliefert werden und die in der Pos. 2 bereits zu viel gelieferte rote Lampe soll zurückgenommen werden.
Dies soll mit der Schlussrechnung korrigiert werden. Dazu wird das Basisdokument an die neue Situation angepasst, in allen Positionen steht nun die Menge 5 – die Gesamtstückzahl ist unverändert 15 Stück und auch der Gesamtpreis ist gleich geblieben und dies wird im Basisdokument auch so angezeigt.
Die Schlussrechnung wird erstellt, die Mengen werden mit „Alle Reste übernehmen“ aus dem Basisdokument automatisch eingefügt – aber leider entspricht die Schlussrechnung nicht den im Basisdokument eingetragenen Mengen. Abgerechnet wird nämlich:
Pos. 1 5 Stück Lampen gelb je 50,00 € = 200,00 €
Pos. 2 6 Stück Lampen rot je 50.00 € = 300,00 €
Pos. 3 5 Stück Lampen grün je 50,00 € = 250,00 €
Also insgesamt 16 Lampen zum Gesamtpreis von 800,00 €
Das System hat also – richtig – die 4 Stück in Pos. 1 auf 5 erhöht. Hat aber die 6 Stück in Pos. 2 nicht auf 5 reduziert sondern die nun falsche Menge 6 stehen lassen. Obwohl im Basisdokument (dem Spiegelbild der Baustelle) etwas ganz anderes steht! Man rechnet also in solchen (gar nicht seltenen Fällen) grundsätzlich zu viel ab. Das kann sogar als Betrugsversuch ausgelegt werden!
Ohne hier auf viele weitere Einzelheiten zu diesem Thema einzugehen - die einfache Forderung lautet: Wenn im Basisdokument, das ja hunderte von Positionen enthalten kann, vor Erstellung der Schlussrechnung alle Positionen in oft stundenlangen Arbeit an die tatsächlich abzurechnenden Gegebenheiten angepasst wurden, dann muss sichergestellt sein, dass genau dies auch 1 : 1 in der Schlussrechnung erscheint!! Eine Differenz löst eine weitere eventuell wieder stundenlange Nacharbeit aus – und es gibt keine andere Möglichkeit, als in so einem Fall die Schlussrechnung korrigieren zu müssen.
Franz Ludwig
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Franz Ludwig kommentierte
Sehr geehrter Herr Schäfer,
die von uns am 10.11.2015 besuchte „TK-Autorisierungs-Schulung“ in Augsburg – wo auch dieses Thema wieder kurz angesprochen wurde – war der Anlass, warum ich erst jetzt Ihren Kommentar vom 29.01.2015 gelesen habe. Es freut mich, dass Sie sich mit dieser Angelegenheit befasst haben!
Dass das was Sie vorschlagen funktioniert – daran besteht kein Zweifel!
Die Praxis sieht aber oft so aus: Bei einen Auftrag mit hunderten von Positionen, bei dem die Mengen in mehreren Teilrechnungen mit den von der Baustelle gemeldeten Werten berechnet wurden, soll nun die Schlußrechnung nach Aufmaß abgerechnet werden. Nun müsste man bei jeder Position überprüfen, ob die durch das Aufmaß ermittelte Menge sich nicht gegenüber dem bereits berechneten Wert verringert hat. (Das würde die Bearbeitung eines Aufmaßes aber erheblich beeinträchtigen)
Unser Kunde übergibt das Aufmaß an das Basis-Dokument. Nun hat er ein korrektes „Aufmaßblatt“ – er hat auch ein nach dem Abgleich mit dem Aufmaß korrektes „Basisdokument“ – aber wenn er nicht aufpasst, dann hat er immer dann, wenn sich bereits berechnete Mengen durch das Aufmaß verringert haben, eine nicht korrekte „Schlußrechnung“, welche grundsätzlich einen zu hohen Wert aufweist – was als Betrug ausgelegt werden kann!
Der Kunde muss trotzdem die Schlußrechnung in diesem Bespiel mit „Alle Reste übernehmen“ erzeugen, damit wenigstens die zu wenig berechneten Mengen korrekt vorhanden sind – muss dann die Gesamtsumme Basisdokument mit der Gesamtsumme Schlussrechnung vergleichen – und wenn die Summen identisch sind (was leider eher selten der Fall ist), gab es keine Minderungen.
Sind die Summen aber nicht identisch, dann muss die Schlußrechnung – Position für Position – mit dem Basisdokument verglichen werden – und die Differenzen müssen manuell in der Schlußrechnung berichtigt werden. Dazu sind regelmäßig 2 Personen notwendig: Eine Person nennt Position und Menge im Basisdokument oder Aufmaß – und die 2. Person bestätigt oder korrigiert den Wert in der Schlußrechnung! (Eine oft stundenlange Arbeit, deren Grund niemand versteht)
Würden Sie bei diesem Praxis-Beispiel Ihren Vorschlag ebenfalls anwenden?
Da es Stimmen gibt die sagen: „Eine bereits berechnete Menge darf nicht einfach vermindert werden“ wäre nach dem „warum“ zu fragen! Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand zur Rechenschaft gezogen wurde, weil er zu wenig abgerechnet hat – wohl aber, dass jemand wegen Betrug verurteilt wurde, weil er zu viel abgerechnet hat!
Diese Angelegenheit lässt sich ganz einfach damit lösen, dass die Funktion „Alle Reste übernehmen“ nicht nur die positiven – sondern auch die negativen Reste berücksichtigt! So wie von uns bereits seit Jahren gefordert!
(Die weiteren Kommentare zu diesem Thema geben mir ebenfalls recht)Franz Ludwig
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Sehr geehrter Herr Ludwig,
grundsätzlich ist das Programmverhalten hier korrekt. Das möchte ich nachfolgend aufzeigen, gleichzeitig aber auch den Weg beschreiben, wie der gewünschte Effekt erreicht werden kann:
Im Auftrag ist Artikel A mit 100 Stück vorhanden
Nun berechnen Sie 100 Stück in der 1. Teilrechnung.
Im nächsten Schritt verändern Sie im Auftrag (Basisdokument) die Menge von 100 auf 80 Stück.
Wenn Sie jetzt in der Schlussrechnung „Alle Reste übernehmen“, wird alles abgerechnet, was bereits abgerechnet wurde (1. TR 100 Stück) zuzüglich der Menge, die über die Auftragsmenge hinaus noch nicht abgerechnet wurde – in diesem Fall die Menge 0. Das alleinige Verändern der Menge im Basisdokument wird hier nicht den gewünschten Effekt erzielen, da dadurch die bereits abgerechnete Menge der 1. Teilrechnung nicht korrigiert wird.
Das Verhalten, welches Sie wünschen kann im Programm aber dargestellt werden. Wenn wir den oben beschriebenen Fall zu Grunde legen, kann dies (ich gehe von einem kumulativen Vorgang aus) wie folgt abgewickelt werden:
1.) Im Auftrag ist Artikel A mit 100 Stück vorhanden.
2.) Mit der 1. Teilrechnung werden 100 Stück abgerechnet.
3.) Es werden 20 Stück zurückgegeben.
Dafür wird zum Einen die Menge im Basisdokument korrigiert, also die Menge von 100 auf 80 geändert.
Zum Zweiten muss aber zusätzlich eine (neue) 2. Teilrechnung mit negativer Menge:
-20 Stück erfasst werden (minus 20 Stück).
Daraus ergibt sich eine kumulative Rechnungsmenge 100 Stück – 20 Stück = 80 Stück
4.) Wird nun eine Schlussrechnung mit "Alle Reste übernehmen" erstellt, so werden hier korrekt 80 Stück abgerechnet. Die Schlussrechnung entspricht somit genau dem Basisdokument.So wäre die korrekte Abwicklung des Vorgangs, zumal man mit der negativen Teilrechnung die Rückgabe zum korrekten Zeitpunkt dokumentiert.
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anonym kommentierte
Das ist wirklich eine böse Falle und die Standhaftigkeit von BS in dieser Sache ist nicht nachvollziehbar. Dieser Fall gehört eigentlich gar zu den "Wünschen" sondern als Fehlerbehebung ins Produktmanagement !!
Bei Stückzahlen fällt einem der Fehler ja vielleicht noch auf. Beim Flächenabrechnungen aber sicher nicht und so wird dann entweder der Kunde oder der Anwender betrogen.
MfG Nielandt -
anonym kommentierte
Habe ich auch schon mal angeregt, ist leider nicht verfolgt worden - Gute und Hilfreiche Idee !!
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anonym kommentierte
Sehr gute Idee - ärgere mich immer wieder darüber.
Schön wäre ergänzend dazu dass im Aufmaß bei Stückmengen diese nicht immer Mühsam mit Menge Minus Differenz = Neue Menge eingegeben werden müssen sondern die Gesamtsumme einfach überschrieben werden könnte. -
Busch kommentierte
Das böse an der Sache ist dabei ja der Umstand, dass man glaubt alles korrekt vorgeben zu haben und deshalb die Rechnung nicht mehr kontrolliert. es kann eigentlich nicht sein, dass BS solche Fehler nicht umgehend beseitigt.
Wenn man alles nachprüfen muss, ist das nicht mehr witzig!