Regiearbeiten in Rechnungen zusätzlich einfügen ohne Änderungen am Basisdokument
Regiearbeiten, d.h. zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot oder AB enthalten sind, sollen in der Abrechnung als gesonderter Abschnitt (mit eigener Titel-Überschrift "Regiearbeiten" oä) aufgeführt werden können, ohne daß das Basisdokument geändert werden muß.
Derzeit verändert das gängige Verfahren die Basisdokumente, so daß der Kunde letztlich ein anderslautendes Angebot/AB hat als der TopKontor-Benutzer. Das kann und darf nicht sein!
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anonym kommentierte
Sehr geehrte Damen und Herren,
es schreibt Uwe Weidenbach , Heizung/Sanitär,
auch wir haben das Problem das das Basisdokument beim schreiben der Schlussrechnung abgeändert wird,
wird aber doch nur umgeändert , wenn vorher eine Teil.-oder Abschlagsrechnung im Projekt erstellt wurde?
bei der Vorgängerversion V.5 konnte man dies in den Einstellungen ändern,freue mich auf neue Hinweise zu diesem Thema,
Danke und Gruß,
Uwe Weidenbach -
Bernd Dost kommentierte
Hallo an Alle,
habe dieses Problem auch schon mehrfach gehabt. Da wir eine Bezugzeile in den jeweiliggen Rechnungsdokumenten eingefügt haben, kann ich nur die weiteren Rechnungen / Teilrechnungen mit Bezug auf das Basisdokument erstellen, egal ob nun Angebot oder AB.
Meine Lösung: Lege mir das Basisdokument als PDF Dokument in der Ursprungsfassung in den jeweiligen Objektordner, zusätzlich mache ich eine Sicherungskopie durch umwandeln in jeweiliges Basisdokument und kann (beide Arbeitsgänge sind nur wenige Klicks) dann ungeniert das Basisdokument mit Erweiterungen versehen die dann in die jeweiligen Rechnungen / Teilrechnungen einfliesen. Durch die PDF Datei sowie die Sicherungskopie kann ich jederzeit einen Blick auf das Ursprungsdokument werfen, welches der Kunde vorliegen hat.
Für mich ist das eine ganz brauchbare Lösung mit geringem Aufwand. Ob es da aber rechtliche Vorgaben gibt, ist mir nicht bekannt. -
Franz Ludwig kommentierte
Hallo Herr Nieland!
Es freut mich, gerade von Ihnen zu diesem Thema auch eine abweichende Meinung zu hören!
Aber: Ein Angebot ist ein Dokument, und auch die Schlussrechnung, welche schon aus rechtlichen Gründen auch nach unserer Meinung nicht nachträglich verändert werden darf.
Bei einer Auftragsbestätigung ist dies schon eher fraglich – das würde ja heißen, dass davon bei der Auftrags-Ausführung nicht abgewichen werden darf. Änderungen also auszuschließen wären.
Wir wissen beide, dass dies nicht der Praxis entspricht!! Es gibt kaum einen größeren Auftrag, der 1 : 1 der AB entspricht!
Ich stehe also zu meinem Text: „Wer nicht möchte, dass die AB verändert wird, darf diese eben nicht als Basisdokument verwenden.“
Hier bietet sich z.B. alternativ auch ein „Freier Beleg“ an. Fakt ist für mich: Es gibt keine elegantere Lösung, als im Basisdokument alle Änderungen, das Aufmaß, alle Kommentare u.s.w, zeitnah dem Fortgang der Arbeiten angepasst, einzutragen! Wir betrachten das Basisdokument als Spiegelbild der Auftrags-Ausführung! Nur so behält man den Überblick!
Wir sind aber gerne bereit, eine noch bessere Lösung zu akzeptieren!Franz Ludwig
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anonym kommentierte
Hallo Herr Ludwig,
grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Allerdings hat auch der Ersteller des Eintrages Recht. Es handelt sich immerhin um DOKUMENTE und die sollten beim Kunden genauso aussehen wie beim Anwender. Im Falle eines Rechtsstreites kann es da echte Probleme geben,
Natürlich ist es bequemer wenn alles im BD aufläuft. Eine Top Idee hätte da auch nicht.
Vielleicht wäre es denkbar die Regiearbeiten in einer Extradatei zum BD abzulegen, auf Knopfdruck einzublenden (zur Kontrolle) und die dort gesammelten Pos. dann nur zu den Teil / Schlussrechnungen einzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Nielandt -
Franz Ludwig kommentierte
Mir Ihrem Vorschlag kann ich mich nicht anfreunden! Dadurch wird der Überblick und die Kontrolle nicht einfacher! Man gibt ein Angebot ab - erhält den Auftrag und bestätigt diesen.
Die AB ist nun das Basis-Dokument (BD). Nun kommen Nachträge oder Regiearbeiten hinzu. Genau genommen muss man diese dem Kunden ebenfalls schriftlich bestätigen.
Was ist dagegen einzuwenden, wenn nun im BD (oder auch im "Freien Einzelaufmaß) nach der letzten Position für jeden Nachtrag ein Titel "Nachtrag" eingefügt wird?
Wir betrachten das Basisdokument als Spiegelbild der Baustelle. Werden hier alle Änderungen zeitnah dokumentiert, kann im Idealfall (nach vorausgegangene(r/n) Teilrechnung(en) die Schlussrechnung fast ohne Kontrolle erstellt werden.
Man hat also nur einen Beleg zu kontrollieren - und nicht mehrere. Und wer nicht will, dass die AB verändert wird, kann ja auch ein weiteres Dokument als BD verwenden.
Fakt ist, dass bei größeren Aufträgen die Schlussrechnung nicht mehr der AB entspricht!