Mahnungen auch zur Bearbeitung mit dem Formulareditor anbieten.
Hier stechen die Mahnungen geradezu dilettantisch in's Auge mit ihrer
simplen und billigen Bearbeitungsmöglichkeit. Wenn ich mich dem
Kunden mit einen einheitliches und seriösen Auftreten präsentieren
will, dann sind die Mahnungen eine Zumutung. Das Logo lässt sich
schon nicht in der gleichen Qualität in die Mahnungen übernehmen.
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anonym kommentierte
Hallo allerseits,
ich teile euere Meinung über die Mahnungsgestaltung, außerdem kann man bei der erstellung des "Mahnformulars" nichtmal auf die selben Datenfelder zugreufen wie im Formulareditor (Beispiel: "gesamte Anschrift des Kunden"). -
Pakca kommentierte
Absolut richtig!
Für einen Betrieb der auf ein durchgehendes Erscheinungsbild Wert legt ist es ärgerlich, dass mit den Mahnformularen fast unmöglich ist. Hat jemand bei BS mal versucht, da ein vernünftiges Layout zu erstellen?
Aber es scheint dort kein Thema zu sein, denn immerhin hat man seit 2 Jahren noch nicht einmal eine -
Lotsch kommentierte
Das denken wir auch, kann man keinem Kunden erklären....zumal viele die Gestaltung selbst machen würden und könnten !
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anonym kommentierte
Kann man nur unterstützen !
Durch diese eigentlich kleinen Mängel stellt sich ein im Kern sehr gutes und modernes Programm dann doch wieder sehr altbacken (um nicht zu sagen dilletantisch) dar. wirklich schade. -
Rene Zobel kommentierte
Stimmt! Wir lassen uns bezahlen dafür das der Kunde den Briefbogen in TK bekommt und dann ist es bei den Texten der Textverarbeitung plôtzlich wieder alles anders....
TK hat ja nun eh schon drei unterschiedliche Technologien um etwas zu Papier zubringen.... Vielleicht könnte mann hierja gleich mehrer Verbesserungen und Vereinfachungen realisieren wenn man die vereinheitlicht. Vielleicht bringt die Version 6 ja etwas in die Richtigung....
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M.Rill kommentierte
Mahntexte sollte man auch am richtigen Drucker und Einzug drucken können, sowie Rechnungen, Angebote...
Des Weiteren verstehe ich nicht, warum im Mahnwesen nicht auch die Möglichkeit besteht den Briefkopf als Wasserzeichen zu hinterlegen.