Erweiterung für die Anzeige/Auswertung in der Zeiterfassung
In bestimmten Berufen gilt für die Zeit zwischen 2 Arbeitstagen:
Ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden bis zur Wiederaufnahme der Arbeit
muss gegeben sein.
Hier wäre eine Auswertemöglichkeit/Anzeigemöglichkeit, ob dies gegeben ist hilfreich.
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Diese Art von Auswertung ist durch einen individuellen Report möglich.