Rechnung nach Verbuchen um einen Nachtext erweitern
Bei uns kommt es immer wieder vor, da wir auf Vorkasse arbeiten, dass die Rechnungen im Nachgang um einen Textbaustein oder freien Text ergänzt werden müssen. Es wäre schön, wenn bereits verbuchte Rechnungen um einen Zusatztext erweitert werden könnten

-
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Speicherbuchführung (GoS) verbietet das nachträgliche Verändern von Buchhaltungsdokumenten, wozu selbstverständlich auch Rechnungen gehören. Der rechtliche korrekte Weg einer Änderung (auch nur einer Textänderung, ohne das sich die Rechnung hinsichtlich ihrer Werte verändert) ist ausschließlich die Stornierung oder Gutschrift (heute "Rechnungskorrektur"). Daher kann dieser Wunsch leider nicht berücksichtigt werden.
-
Neubauer kommentierte
Wenn Sie auf Vorkasse arbeiten und die Rechnung ist bereits verbucht worden, können und dürfen Sie eine Rechnung nicht mehr verändern !