Rechnungen schreiben und als Entwurf ohne Zuteilung einer Rechnungsnummer speichern.
Rechnungen müssen lt. steuerlichen Anforderungen eine fortlaufende Rechnungsnummer besitzen. Nun kommt es in der täglichen Praxis jedoch vor, dass umfangreichen Rechnungen z.B. für Modernisierungsleistungen nicht in einem Zug geschrieben werden können und kleinere Rechnungen in der Zwischenzeit gestellt und versendet werden. Bei einem Monatsübergang fehlen dann Rechnungsnummern, die noch im Entwurf sind und werden zu recht vom Steuerberater oder Finanzamt angemahnt.
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Der Lösungsweg ist von Herrn Neubauer richtig erläutert. Für dieses Problem ist der Tel-/Abschlags und Schlussrechnungsweg sicherlich der Richtige. Sollte aus irgendeinem Grund dieser Weg nicht zum Tragen kommen, so bleibt noch der Freie Beleg.
Ich schließe diesen Vorgang nun, damit die darauf entfallenen Stimmen wieder frei werden.
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Neubauer kommentierte
Um eine einfache Antwort zu geben, benutzen Sie doch einen freien Beleg und betiteln ihn als Proformarechnung. Alle freien Belege haben keine buchhalterischen Auswirkungen.
2. Möglichkeit:
Erstellen Sie das, was Sie in einem Zug erledigt haben als Lieferschein. Wenn Sie dann die Rechnung schreiben wollen, erstellen Sie eine Sammelrechnung aus den Lieferscheinen.
Aber so würde ich nicht einmal machen ! Erstellen Sie doch gleich eine Abschlagsrechnung ( pauschal) oder noch besser eine Teilrechnung. Das Ganze natürlich kumuliert und wenn Ihre Arbeiten abgeschlossen sind, eine Schlussrechnung.